Olaf John, Stb & vereid. BP
 


Steuerkalender für das Jahr 2026

Monat
Steuerart
Steuertermin
Schonfrist
Monat:
Januar
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
11.01.
Frist:
14.01.
Monat:
Februar
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.02.
Frist:
15.02.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
15.02.
Frist:
18.02.
Monat:
März
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.03.
Frist:
15.03.
Monat:
April
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
12.04.
Frist:
15.04.
Monat:
Mai
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.05.
Frist:
14.05.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
17.05.
Frist:
20.05.
Monat:
Juni
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.06.
Frist:
14.06.
Monat:
Juli
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
12.07.
Frist:
15.07.
Monat:
August
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.08.
Frist:
13.08.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
16.08.
Frist:
19.08.
Monat:
September
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.09.
Frist:
13.09.
Monat:
Oktober
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
11.10.
Frist:
14.10.
Monat:
November
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.11.
Frist:
15.11.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
15.11.
Frist:
18.11.
Monat:
Dezember
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.12.
Frist:
13.12.
Alle Angaben ohne Gewähr




Infothek

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 20.01.2026

Schadenersatzklage wegen illegalem Online-Glücksspiel kann im Wohnsitzlandes des Geschädigten erfolgen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass für Schadenersatzklagen bei Online-Glücksspielen das Recht des Wohnsitzlandes des Spielers gilt (Rs. C-77/24). Das heißt, wenn ein Spieler Verluste durch illegales Glücksspiel erleidet, kann er die Anbieter oder deren Geschäftsführer nach den Gesetzen seines Wohnsitzlandes verklagen.

Im konkreten Fall ging es um einen Österreicher, der bei einem maltesischen Glücksspielanbieter gespielt hatte. Dieser Anbieter hatte zwar eine Lizenz in Malta, aber keine in Österreich. Der Spieler klagte vor einem österreichischen Gericht, um seine Verluste zurückzubekommen. Nach österreichischem Recht haften die Geschäftsführer persönlich, wenn illegales Glücksspiel angeboten wird. Die Geschäftsführer argumentierten, dass maltesisches Recht gelten sollte, weil der Anbieter dort registriert ist.

Der EuGH vertrat jedoch die Auffassung, dass der Schaden des Spielers in Österreich entstanden ist, weil dort sein Wohnsitz liegt. Daher ist österreichisches Recht anzuwenden. Nur wenn es eine engere Verbindung zu einem anderen Land gebe, könnte ein Gericht anders entscheiden.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

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