Olaf John, Stb & vereid. BP
 


Steuerkalender für das Jahr 2026

Monat
Steuerart
Steuertermin
Schonfrist
Monat:
Januar
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
11.01.
Frist:
14.01.
Monat:
Februar
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.02.
Frist:
15.02.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
15.02.
Frist:
18.02.
Monat:
März
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.03.
Frist:
15.03.
Monat:
April
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
12.04.
Frist:
15.04.
Monat:
Mai
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.05.
Frist:
14.05.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
17.05.
Frist:
20.05.
Monat:
Juni
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.06.
Frist:
14.06.
Monat:
Juli
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
12.07.
Frist:
15.07.
Monat:
August
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.08.
Frist:
13.08.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
16.08.
Frist:
19.08.
Monat:
September
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.09.
Frist:
13.09.
Monat:
Oktober
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
11.10.
Frist:
14.10.
Monat:
November
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.11.
Frist:
15.11.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
15.11.
Frist:
18.11.
Monat:
Dezember
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.12.
Frist:
13.12.
Alle Angaben ohne Gewähr




Infothek

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Recht / Zivilrecht 
Freitag, 16.01.2026

Vom kostenlosen Testangebot für 17-Jährigen zum Fitnessstudiovertrag: Vertragsschluss ist unwirksam

Im Streitfall nutzte ein 17-Jähriger ein Testangebot eines Fitnessstudios. Danach verlangte das Fitnessstudio Mitgliedsbeiträge, weil der Jugendliche einen Vertrag abgeschlossen habe. Das Amtsgericht München stellte klar, dass nicht jede Unterschrift unter einem Formular automatisch zu einem wirksamen Mitgliedsvertrag führt (Az. 172 C 17124/24).

Im konkreten Fall bewarb ein Fitnessstudio im Herbst 2021 ein „Herbstangebot“. Danach konnte ein Hauptnutzer gemeinsam mit einer weiteren Person für 39 Euro das Studio für vier Wochen testen. Der Hauptnutzer nahm das Angebot am 11.11.2021 online an. Im Fitnessstudio benannte er seinen 17-jährigen Freund als weitere nutzungsberechtigte Person. Um einen Fitnessstudio-Transponder ausgehändigt zu bekommen, musste der 17-Jährige eine Kaution von 20 Euro hinterlegen. Hierzu erhielt er von dem Studio ein allgemeines Mitgliedschafts-Formular. Dieses füllte er aus und ließ es von seiner Mutter am 11.11.2021 unterschreiben. Ein gesondertes Formular für das Testangebot gab es nicht. Am 20.11.2021 kündigte der Hauptnutzer das Testangebot zum 10.01.2022. Auch der 17-Jährige trainierte daher letztmals an diesem Tag in dem Fitnessstudio. Doch dieses war der Ansicht, dass mit diesem am 11.11.2021 ein Mitgliedsvertrag mit einer Erstlaufzeit von 24 Monaten zu einem wöchentlichen Beitrag von 16,98 Euro u. a. ab 13.12.2021 geschlossen wurde. Der Jugendliche und seine Mutter sahen das anders. Sie waren der Ansicht, es sei nie zu einem wirksamen Vertragsschluss zwischen ihm und dem Studio gekommen und verweigerten die Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Daraufhin klagte das Fitnessstudio auf Zahlung des Mitgliedsbeitrags in Höhe von 710,24 Euro.

Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Zwar erwecke das von der Mutter unterzeichnete Vertragsformular den Eindruck einer entsprechenden Zustimmung der Mutter zu einem Vertragsschluss. Jedoch habe die Beweisaufnahme ergeben, dass ein entsprechender Vertragsschluss weder von dem 17-Jährigen noch von seiner Mutter gewollt war – und damit auch nicht zustande kam. Die Mutter habe das Formular nur unterschrieben, damit ihr Sohn den Transponder des Fitnessstudios ausgehändigt bekommen könne.

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